Allgemeines Zivilrecht

Neben den einzelnen Fachgebieten des Privatrechts stehen wir Ihnen auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts gerne kompetent zur Seite. Nachfolgend sollen einige Aspekte dieses breiten Rechtsgebietes kurz für Sie beleuchtet werden.
Falls Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und Ihnen im Nachhinein auffällt, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war, stehen Ihnen verschiedene Mängelrechte zu. Ein sog. Mangel liegt insbesondere (nicht abschließend) dann vor, wenn der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ungeeignet ist. Sollte dieser Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, können Sie grundsätzlich vom Verkäufer nach Ihrer Wahl die Nachlieferung einer neuen Sache oder Nachbesserung verlangen (sog. „Recht zur zweiten Andienung“). Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu beanspruchen. Im Einzelfall überprüfen wir für Sie gerne, welche Möglichkeiten in Betracht kommen und für Sie am besten geeignet sind.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen, beginnt meist ein langwieriger und nervenraubender Schadensabwicklungsprozess. Anders als bei den meisten anderen Schadensersatzansprüchen besteht in solchen Fällen einen verschuldensunabhängige (Halter-)Haftung. Diese Besonderheit wird durch den Eintritt der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen. Um Ihnen einen langwierigen Prozess mit zahlreichem Schriftverkehr zu ersparen, übernehmen wir die Schadensabwicklung für Sie, prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und klären diese mit den Versicherungen ab. Dabei können Sie als Geschädigter die Kosten unserer Tätigkeit in vielen Fällen von der Gegenseite ersetzt verlangen.

Mit zwei wichtigen Urteilen vom 16.12.2020 hat der unter anderem für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen und ermöglichen Rückerstattungsansprüche der Versicherten, die in der Vergangenheit überhöhte Beiträge gezahlt haben. Angesichts der Feststellungen des BGH kann sich mit Blick auf mögliche Erstattungsansprüche eine Überprüfung der Beitragserhöhungen vergangener Jahre lohnen.

Neben VW stehen nun auch Automobile der Marke Fiat im Rampenlicht des Abgas-Skandals. Vom Manipulationsverdacht einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung sind insbesondere Wohnmobile mit Dieselmotoren der Hersteller Fiat und Iveco betroffen. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihnen Mängelrechte oder sonstige Schadensersatzansprüche zustehen und bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung in Sachen Abgasskandal.

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